Dashcam im parkenden Auto: Erlaubt oder nicht?

Die Verwendung von Dashcams hat in den letzten Jahren stark zugenommen, und viele Autofahrer fragen sich, ob sie diese praktischen Geräte auch im parkenden Auto einsetzen dürfen. Wie es um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die potenziellen Vor- und Nachteile der Nutzung von Dashcams im parkenden Auto steht, klären wir in diesem Beitrag.

Dashcam: Definition & zunehmende Beliebtheit 

Eine Dashcam ist eine kompakte Kamera, die im Auto installiert wird, meist auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe. Der Name setzt sich aus den englischen Wörtern „Dashboard“ (Armaturenbrett) und „Camera“ (Kamera) zusammen. Die Funktionsweise einer Dashcam ist einfach: Sie schaltet sich automatisch ein, sobald das Auto gestartet wird, und zeichnet kontinuierlich den Verkehr auf. Die meisten Modelle haben eine Akkulaufzeit von bis zu einer Stunde und können über den Zigarettenanzünder aufgeladen werden. Alle Dashcam Aufnahmen werden in kurzen Clips auf einer Speicherkarte gesichert, deren Format und Größe natürlich je nach Modell variieren können. Diese Clips können einfache Landschaftsaufnahmen im Urlaub festhalten, zur Analyse des eigenen Fahrstils dienen oder, am häufigsten, als Beweismittel im Falle eines Unfalls verwendet werden. Viele moderne Dashcams sind zudem mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, wie GPS-Tracking sowie G-Sensoren zur Erkennung von Kollisionen und Nachtsicht. Einige Dashcams verfügen auch über eine Parküberwachung, die Schutz vor Vandalismus bietet. Doch wo genau ziehen wir die Grenzen beim Filmen anderer Personen, in einer Zeit, in der der Datenschutz wichtiger und strenger denn je ist?

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Eine Dashcam im Auto ist in Deutschland nicht verboten, jedoch müssen bestimmte Regeln und Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Grundsätzlich gilt, dass niemand gegen seinen Willen gefilmt werden darf. Das bedeutet, dass Aufnahmen von anderen Personen oder deren Autokennzeichen nicht ohne deren Zustimmung ins Internet gestellt oder veröffentlicht werden dürfen, da dies gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen würde. Moderne Dashcams sind in der Regel so konzipiert, dass sie den Datenschutzanforderungen entsprechen. Sie sollten über Funktionen verfügen, die das Filmen „anlassbezogen“ ermöglichen. Dazu gehört eine Loop-Funktion, die verhindert, dass Aufnahmen dauerhaft gespeichert werden. Stattdessen werden die Daten nach einer Stunde automatisch überschrieben, es sei denn, sie werden manuell gesichert oder vom integrierten G-Sensor gespeichert. Dieser Beschleunigungssensor erkennt Kollisionen oder einen Unfall während der Fahrt und sorgt dafür, dass die entsprechenden Aufnahmen automatisch gesichert werden. Letztlich sollten Kameras mit Parkmodus über einen Bewegungssensor verfügen, der die Kamera automatisch aktiviert, sobald sich ein Fahrzeug bewegt oder eine Person im Sichtfeld erscheint.  


Vorteile einer Parküberwachung 

Dashcams können beim Parken sehr nützlich sein, um Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren. Wenn du beispielsweise nach dem Parken Kratzer im Lack entdeckst, kannst du mit einer Dashcam nachvollziehen, ob jemand absichtlich gehandelt hat oder wie es zu der Beschädigung gekommen ist. Dies kann besonders hilfreich sein, um bei Versicherungsfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen Beweise zu haben. Eine Umfrage des ADAC hat ergeben, dass 80 % der Befragten, die eine Armaturenbrett-Kamera zur Parküberwachung nutzen, von einem Rückgang bei Autodiebstählen und Vandalismus berichten. Diese Zahlen verdeutlichen nicht nur die Wirksamkeit von Dashcams, sondern auch ihre Rolle als effektive Abschreckung für potenzielle Täter. Wenn Kriminelle eine Dashcam am Fahrzeug sehen, kann es sie davon abhalten, das Auto zu beschädigen oder zu stehlen, da sie sich der Möglichkeit bewusst sind, gefilmt zu werden. Darüber hinaus gibt es den Autobesitzern ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit, da sie wissen, dass sie im Falle eines Vorfalls wertvolle Beweise zur Hand haben, die bei der Aufklärung von Straftaten helfen können.  

Darf die Autokamera im Parkmodus aufzeichnen?

In Deutschland ist die Nutzung von Dashcams zur Überwachung von parkenden Autos generell erlaubt, allerdings müssen dabei einige wichtige Datenschutzrichtlinien beachtet werden. So darf das aufgezeichnete Material beispielsweise nur als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, wenn die Privatsphäre anderer nicht beeinträchtigt wird. Daher ist es entscheidend, die Dashcam so zu konfigurieren, dass sie ausschließlich das eigene Fahrzeug und dessen unmittelbare Umgebung aufnimmt, anstatt den gesamten Parkplatz oder die Straße. Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Solange jedoch die Aufnahmen nicht ins Internet hochgeladen werden und nur im Falle von einem tatsächlichen Diebstahl oder Vandalismus gespeichert werden, kann die Dashcam bedenkenlos zur Parküberwachung eingesetzt werden.