Dashcam als Beweismittel: Zulässig oder ein Risiko für den Datenschutz?

Dashcams versprechen nicht nur eine klare Dokumentation von Verkehrsunfällen, sondern auch eine erhöhte Sicherheit auf den Straßen. Doch während die Vorteile offensichtlich sind, gibt es auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Debatte über den Einsatz von Dashcams: Sind sie ein unverzichtbares Beweismittel oder stellen sie ein Risiko für unsere persönlichen Daten dar?

Was ist eine Dashcam?

Dashcams sind kompakte Videokameras, die meistens am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe im Auto angebracht werden. Sie zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt fortlaufend auf und speichern die Aufnahmen auf einer internen Speicherkarte. Sobald der Speicherplatz erschöpft ist oder eine festgelegte Zeitspanne abgelaufen ist, werden die älteren Videos automatisch überschrieben. Die Aufzeichnung beginnt automatisch, sobald das Auto gestartet wird, und endet, wenn der Motor abgeschaltet wird. Moderne Autokameras bieten zusätzlich Funktionen wie Nachtsicht, GPS-Tracking zur Aufzeichnung von Fahrstrecken und Geschwindigkeiten sowie einen Parkmodus, der die Kamera aktiviert, wenn das Fahrzeug geparkt ist und Bewegungen erkennt, um mögliche Schäden oder Vandalismus festzuhalten.

Welchen Nutzen haben Dashcam Aufnahmen?

Wie du deine Dashcam nutzt, liegt letztendlich bei dir. Du kannst sie beispielsweise für schöne Landschaftsaufnahmen im Urlaub einsetzen oder um deinen Fahrstil zu analysieren, etwa mit einem Fahrspurassistenten. Der Hauptgrund für viele Käufer ist jedoch, dass die Aufnahmen der Dashcam im Falle eines Unfalls als Beweis für die eigene Unschuld dienen können. Doch sind Dashcam Aufnahmen als Beweismittel überhaupt erlaubt?

Verstoßen die Aufnahmen von Dashcams gegen den Datenschutz?

Die Antwort auf die Frage, ob Dashcams gegen den Datenschutz verstoßen, ist komplex. Grundsätzlich unterliegen Videoaufnahmen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese schreibt vor, dass persönliche Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Personen verarbeitet werden dürfen. Bei Dashcams, die häufig ohne Wissen anderer Verkehrsteilnehmer filmen, kann dies schwierig sein. Insbesondere anlasslose und dauerhafte Aufnahmen, die nicht auf bestimmte Ereignisse wie Unfälle beschränkt sind, können als unzulässig gelten und damit gegen den Datenschutz verstoßen. Wenn in diesen Aufnahmen Personen oder Autokennzeichen erkennbar sind, stellt das zudem einen klaren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen dar. Auch das Speichern dieser Daten kann in diesem Zusammenhang rechtliche Probleme aufwerfen.

Um datenschutzkonform zu handeln, sollten Dashcams daher so eingestellt werden, dass sie nur im Falle eines Unfalls oder einer Gefahr (Vandalismus oder Diebstahl) aktiv werden. Zudem ist es ratsam, die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit automatisch zu löschen. Diese Vorgehensweise schützt nicht nur die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer, sondern hilft auch, hohe Bußgelder zu vermeiden. So können Autofahrer die Vorteile von Dashcams nutzen, ohne in Konflikt mit den Datenschutzbestimmungen und eventuell hohen Bußgeldern zu geraten.

Dashcams in Deutschland: Diese Funktionen sollten Dashcams besitzen

Du darfst eine Dashcam im Straßenverkehr nutzen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt, wie zum Beispiel einen Unfall. Doch im entscheidenden Moment bleibt nicht viel Zeit, um die Kamera einzuschalten. Aber keine Sorge! Viele moderne Dashcams haben praktische Funktionen, die dir in solchen Situationen helfen. Wenn du eine Dashcam kaufen möchtest, achte darauf, dass sie folgende Features hat:

  • Loop-Funktion: Diese Funktion sorgt dafür, dass die Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden. Stattdessen werden die Aufnahmen in kurzen Clips und in einer Endlosschleife gesichert. Wenn die SD-Karte voll ist, wird automatisch die älteste Aufnahme überschrieben. Dadurch hast du immer ausreichend Speicherplatz für neue Aufnahmen.
  • G-Sensor: Um sicherzustellen, dass die Aufnahmen eines Unfalls nicht überschrieben werden, ist ein Beschleunigungssensor, auch G-Sensor genannt, extrem wichtig. Dieser Sensor erkennt plötzliche Bewegungen oder Verzögerungen, die auf einen Crash hindeuten, und speichert die entsprechende Videosequenz automatisch ab.
  • GPS und Zeitstempel: Die GPS-Funktion sowie die Erfassung von Datum und Uhrzeit sind wichtig, um den genauen Unfallort sowie den Zeitpunkt des Vorfalls festzuhalten. Diese Informationen können im Falle eines Rechtsstreits von großer Bedeutung sein.

Rechtliche Grauzone: Beweismittel vor Gericht 

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 stellte fest, dass Dashcam-Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel in Unfallprozessen verwertbar sind, selbst wenn sie datenschutzrechtlich problematisch sind BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Das bedeutet, dass die Kameras zwar gegen die DSGVO verstoßen, aber dennoch in einem rechtlichen Kontext von Bedeutung sein können. Die Begründung: Unfallbeteiligte sind ohnehin verpflichtet, Informationen zu ihrer Person, ihrer Versicherung und ihrem Führerschein bereitzustellen.

In einem Unfallhaftpflichtprozess können die Dashcam-Aufzeichnungen nach einer sorgfältigen Abwägung der Interessen verwendet werden. Hierbei werden die Datenschutzrechte der gefilmten Personen gegen das öffentliche Interesse an der Klärung des Unfallhergangs abgewogen. Diese Abwägung ist entscheidend dafür, ob die Aufnahmen vor Gericht zugelassen werden und somit zur Klärung der Schuld beitragen können.