Immer öfter sind sie auch auf den Armaturenbrettern deutscher Autos zu finden: Dashboard-Kameras, kurz Dashcams. Sie können während der Fahrt die Umgebung oder das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen? Und was muss man beachten, wenn man einen Unfall auf Video aufzeichnet? Diese und viele weitere Fragen in Bezug auf das Aufzeichnen mit einer Dashcam werden in diesem Beitrag behandelt.
Was ist eine Dashcam überhaupt?
Eine Dashcam ist eine kleine Kamera für das Auto, die während der Fahrt aufzeichnet und entweder auf dem Armaturenbrett oder wie ein Navigationsgerät an der Innenseite der Windschutzscheibe des Autos angebracht wird. Der Name setzt sich aus den englischen Wörtern „Dashboard“ (Armaturenbrett) und „Camera“ (Kamera) zusammen. Viele Nutzer hoffen, im Falle eines Unfalls ihre Unschuld beweisen zu können oder möchten verkehrswidriges Verhalten dokumentieren, um es zur Anzeige zu bringen.
Einige Mini-Kameras verfügen sogar über Beschleunigungssensoren, die Kollisionen registrieren. In einem solchen Fall wird die Aufnahme dauerhaft abgespeichert und nicht mehr überschrieben. Die Autokamera schaltet sich automatisch ein und aus, wenn die Zündung des Autos aktiviert wird. Während der Fahrt zeichnet die Dashcam kontinuierlich den Straßenverkehr vor dem Fahrzeug auf und speichert die Aufnahmen in kleinen Abschnitten auf einer Speicherkarte. Die unterstützten Formate und Größen der Speicherkarten variieren je nach Modell, wobei in der Regel SD/SDHC und Micro SD-Karten mit Kapazitäten von bis zu 32 GB oder 64 GB verwendet werden. Einige Kameras sind sogar mit G-Kraft-Sensoren ausgestattet, die Beschleunigung und Verzögerung messen und nur bei Unfällen auslösen. Darüber hinaus sind mittlerweile auch Dashcams für Motorräder, Lastkraftwagen und Fahrräder erhältlich.
Dashcam Aufnahmen als Beweismittel: die aktuelle Rechtslage
Im Jahr 2018 brachte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine bedeutende Veränderung für Dashcam-Nutzer in Deutschland. Erstmals erlaubte dieses Urteil unter bestimmten Umständen die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht.
Das Urteil besagt, dass im Falle eines Unfalls das Interesse des Geschädigten an der Beweisführung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallverursachers abgewogen werden muss. Das Anbringen und die Nutzung einer Autokamera sind also grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten, da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Die Dashcams sollten so eingestellt sein, dass sie Aufnahmen überschreiben, wenn kein Unfall oder keine andere besondere Situation vorliegt.
Wie lange darf eine Dashcam Aufnahme sein?
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, wann und für wie lange sie die Dashcam einschalten dürfen, wenn sie nicht dauerhaft und ohne konkreten Zweck filmen darf. Grundsätzlich haben die meisten Kameras die sogenannte „Loop-Funktion“, welche nur kleine Videoschnipsel in Endlosschleife abspeichert und bei vollem Speicher die ältesten Aufnahmen überschreibt bzw. löscht. Um sicherzustellen, dass die Kamera die Aufnahmen eines Unfalls nicht überschreibt, sollte die Dashcam mit einem G-Sensor (Beschleunigungssensor) ausgestattet sein, der starke Bremsungen und Beschleunigungen erkennt, wie sie bei einer Kollision auftreten. In einer solchen Gefahrensituation speichert die Kamera die Aufnahmen automatisch ab und überschreibt sie später nicht. Eine Dashcam mit GPS erkennt zudem den genauen Unfallort und speichert das Datum und die Uhrzeit mit ab. Durch die Aktivierung dieser Funktionen sind Sie rechtlich abgesichert. Wenn du die Kamera zur Parküberwachung nutzen möchtest, benötigst du eine Dashcam mit Bewegungserkennung, die sich nur einschaltet, wenn eine Bewegung vor der Linse erkannt wird.
Wann wird eine Aufzeichnung mit Bußgeld bestraft?
Es gibt klare Grenzen, die Dashcam-Besitzer beachten müssen, wenn sie filmen. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, Aufnahmen zu veröffentlichen, auf denen fremde Personen oder Fahrzeuge eindeutig zu erkennen sind. Das Veröffentlichen solcher Aufnahmen ohne Zustimmung der Abgebildeten verletzt deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kann mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes für Unternehmen geahndet werden. Des Weiteren drohen Bußgelder, wenn Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall an die Polizei oder die Kfz-Versicherung weitergegeben werden. Ebenso kann das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer bei Verkehrsverstößen und die Weitergabe dieser Aufnahmen an die Polizei mit Bußgeldern geahndet werden. Nur die Polizei darf solche Aufnahmen erstellen und zur Strafverfolgung nutzen. Die Anforderungen, um Dashcam-Videos legal veröffentlichen zu dürfen, sind hoch. Gesichter, Kfz-Kennzeichen, Ortsschilder, markante Wegpunkte und ähnliche identifizierbare Merkmale müssen unkenntlich gemacht werden, sofern die Betroffenen der Aufnahme und Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn eine Dashcam am Fahrrad oder Motorrad angebracht ist.
Verwendung von Dashcams im Ausland
Bislang existiert keine einheitliche Regelung auf EU-Ebene bezüglich der Verwendung einer Dashcam im Auto. Die Regelungen variieren von Land zu Land, sodass es in einigen Ländern aus Datenschutzgründen völlig untersagt ist, während in anderen die Aufnahmen nur für den privaten Gebrauch erlaubt sind. In manchen Ländern können die Videoaufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht nach einem Unfall verwendet werden, sofern die Beteiligten darüber informiert werden. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die Länder, damit du im nächsten Urlaub auf der sicheren Seite bist:
- Belgien: Die Aufzeichnungen dürfen nur an Behörden weitergegeben werden. Der Richter entscheidet im Einzelfall, ob er die Aufnahmen vor Gericht zulässt.
- Dänemark: Grundsätzlich sind Aufnahmen erlaubt, jedoch entscheidet letztendlich der Richter, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt.
- Finnland: Die Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig.
- Frankreich: Die Aufnahmen dürfen an Behörden weitergegeben werden und sind als Beweismittel zulässig.
- Großbritannien: Die Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig.
- Italien: Der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt. Die gefilmten Personen müssen jedoch vor Ort darüber informiert werden.
- Niederlande: Der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt.
- Norwegen: Die Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig.
- Österreich: Nein, es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Videos zu erstellen.
- Polen: Der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt.
- Portugal: Nein, Dashcams im Auto sind nicht erlaubt.
- Schweden: Die Aufnahmen können verwendet werden, wenn die Kamera leicht zu entfernen ist und die Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden.
- Schweiz: Der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt.
- Spanien: Die Aufnahmen können verwendet werden, wenn die Kamera die Sicht im Auto nicht behindert.
- Ungarn: Die Aufnahmen können verwendet werden, wenn die Aufnahmen nach fünf Tagen gelöscht werden.