Dürfen Dashcams in Deutschland überhaupt verwendet werden? Diese Frage beschäftigt viele Autofahrer. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn die Rechtslage ist komplex und wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Gerichtsurteile geprägt. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erklärt, was bei der Nutzung einer Dashcam erlaubt ist und was nicht.
Was ist eine Dashcam?
Eine Dashcam, auch bekannt als Autokamera, ist eine kleine Kamera, die im Fahrzeuginneren, meist am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, befestigt wird – ähnlich einem Navigationsgerät. Sie dient der Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens während der Fahrt. In der Regel startet und stoppt die Aufnahme automatisch mit der Zündung des Fahrzeugs. Die meisten Modelle verfügen über einen Akku, der eine Betriebsdauer von bis zu einer Stunde ermöglicht. Bei Bedarf kann der Akku über den Zigarettenanzünder des Autos wieder aufgeladen werden. Die Dashcam zeichnet fortlaufend Videos auf und speichert diese auf einer internen Speicherkarte. Um eine kontinuierliche Aufzeichnung zu gewährleisten, werden ältere Aufnahmen automatisch überschrieben, sobald die Speicherkarte voll ist. Moderne Dashcam verfügen jedoch über einen G-Sensor (Beschleunigungssensor), welcher bei einem Aufprall oder einer starken Bremsung die Aufnahmen sichert und diese vor dem Überschreiben schützt.
Welche Vorteile bieten die Mini-Kameras im Straßenverkehr?
Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug auf. Einige Modelle erfassen zusätzlich den Innenraum oder den rückwärtigen Bereich. Der Hauptgrund für den Einsatz einer Dashcam ist es, Beweise bei einem Verkehrsunfall zu sichern. Die Aufnahmen helfen dabei, genau zu verstehen, wie der Unfall passiert ist und wer Schuld daran hat. Das kann besonders hilfreich sein, wenn man vor Gericht oder mit der Versicherung spricht, um seine Unschuld zu beweisen. Zudem ermöglicht der Parkmodus die Überwachung des Fahrzeugs auch im geparkten Zustand und dient so dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Die Aufnahmen können dadurch im Schadensfall als Beweismittel dienen. Neben der Beweisnutzung werden Dashcams auch für private Zwecke benutzt. Manche Leute filmen damit ihre Autofahrten im Urlaub, um schöne Erinnerungen festzuhalten. Andere nutzen die Aufnahmen, um ihr eigenes Fahrverhalten zu überprüfen und sicherer zu fahren.
Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung
Der Einsatz einer Dashcam im Auto wirft in Deutschland allerdings datenschutzrechtliche Fragen auf, da die Dashcam Aufnahmen mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eigenen Bild anderer Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten können. Zwei Gesetze spielen hierbei eine zentrale Rolle: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die DSGVO regelt in Artikel 6 die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Grundsätzlich ist für das Filmen einer Person deren Einwilligung erforderlich. Da dies im fließenden Verkehr jedoch unmöglich ist, stellt die dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Raums durch Dashcams ein Problem dar.
Das BDSG konkretisiert in § 4 die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise zur Kriminalitätsbekämpfung durch Behörden. Eine anlasslose Überwachung, wie sie durch permanent aufzeichnende Dashcams erfolgt, ist demnach unzulässig, da sie keine konkreten Zwecke verfolgt und schutzwürdige Interessen der Betroffenen, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, überwiegen.
Ist der Einsatz einer Dashcam also erlaubt oder nicht?
Grundsätzlich ist die Verwendung einer Dashcam in Deutschland legal, vorausgesetzt, dass du kurz und anlassbezogen filmst. Das bedeutet, dass Aufnahmen nur in speziellen Situationen gespeichert werden dürfen – wenn es dafür einen konkreten Anlass, wie z. B. einen Verkehrsunfall, gibt. Achte beim Kauf einer Dashcam daher unbedingt darauf, dass diese über eine Loop-Funktion und G-Kraft-Sensoren verfügt.
Die Loop-Funktion sorgt dafür, dass nicht permanent alles aufgezeichnet und gespeichert wird. Stattdessen werden die Aufnahmen in kurzen, fortlaufenden Videoclips gespeichert. Diese Clips werden in einer Endlosschleife auf der Speicherkarte abgelegt. Ist die Speicherkarte voll, überschreibt die Kamera automatisch die älteste dieser Sequenzen. Dadurch steht immer ausreichend Speicherplatz für aktuelle Aufnahmen zur Verfügung.
Damit jedoch wichtige Aufnahmen, beispielsweise von einem Unfall, nicht durch diese automatische Überschreibung verloren gehen, verfügen viele Dashcams über einen Beschleunigungssensor, auch G-Sensor genannt. Dieser Sensor reagiert auf plötzliche Veränderungen der Geschwindigkeit, wie sie bei einer Kollision oder einer starken Bremsung auftreten. Er erkennt diese Ereignisse als potenzielle Gefahrensituationen und sichert die aktuelle Videoaufzeichnung automatisch, damit sie nicht durch die Loop-Funktion überschrieben werden kann.
Sind die Aufnahmen als Beweismittel zulässig?
Ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Grundsätzlich gilt: Dauert das Filmen ohne besonderen Grund an, verstößt das gegen den Datenschutz, denn niemand darf ohne Anlass gefilmt werden.
Aber: Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Aufzeichnungen eines Unfallbeteiligten vom Unfallgeschehen im Einzelfall zulässig sein können.
Warum?
- Interessenabwägung: Das Gericht wägt ab, was wichtiger ist: Der Schutz der persönlichen Daten der gefilmten Personen oder die Aufklärung des Unfallhergangs. Im Falle eines Unfalls wiegt die Aufklärung oft schwerer.
- Beweisnot: Nach einem Unfall ist es oft schwierig, genau zu sagen, was passiert ist. Die Aufnahmen können dann helfen, den Ablauf zu rekonstruieren.
- Teilnahme am Straßenverkehr: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, wird ohnehin von anderen gesehen. Das Gericht argumentiert, dass der Eingriff in die Privatsphäre durch die Dashcam-Aufnahmen daher nicht so schwerwiegend ist.