Dashcams erfreuen sich in Deutschland mittlerweile großer Beliebtheit. Die kompakten Geräte werden im Auto angebracht und bieten dem Fahrer viele hilfreiche Funktionen. Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, können die Kameras wertvolle Beweismittel liefern und das Fahrzeug auch im geparkten Zustand schützen. Doch der Einsatz hierzulande ist im öffentlichen Raum rechtlich umstritten und wird vom Datenschutz geregelt. Wir erklären dir, wann die Nutzung einer Dashcam erlaubt ist und wann Bußgelder drohen.
Dashcam erlaubt: Was kann eine Autokamera?
Dashcams sind kleine Kameras, die im Fahrzeug befestigt werden. Sie filmen das Straßengeschehen vor dem Auto, können je nach Modell aber auch den Innenraum und Rückseite der Straße aufnehmen. Für diese Funktion sind die Kameras zwar beliebt, doch gleichzeitig kann das Filmen im Straßenverkehr rechtlich problematisch sein. Zusätzlich zu den Videos von Unfällen bieten moderne Geräte jedoch eine Reihe weiterer hilfreicher Assistenzfunktionen an, die eine Fahrt sicherer und angenehmer machen. Hochwertige Dashcam Modelle können:
- Scharfe Bilder aufnehmen (auch im Dunkeln), auf denen Nummernschilder zu erkennen sind.
- Beim Parken helfen: Mit automatischer Einparkhilfe.
- Mit einer Rückfahrkamera beim Rückwärtsfahren helfen: Ohne Blindzonen.
- GPS und Geschwindigkeit live tracken.
- Das Auto im geparkten Zustand überwachen: Parkmodus (automatisches Einschalten, wenn Bewegung um das Fahrzeug herum erkannt wird).
- Verkehrszeichen erkennen und dich per Sprachbenachrichtigung warnen.
- Hilfe bei schwierigen und unbekannten Strecken: Warnung über Einbahnstraßen, Geschwindigkeitsbegrenzung, rote Ampeln usw.
Eine Dashcam ist also viel mehr als “nur” eine filmende Kamera. Doch sobald du sie als Kamera nutzt, um das Verkehrsgeschehen zu filmen, verstößt du unter Umständen gegen das deutsche Datenschutzrecht.
Die deutsche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Generell ist das permanente, anlasslose Filmen nicht zugelassen und verstößt gegen den Datenschutz. Denn in Deutschland darf niemand gegen seinen Willen gefilmt werden. Das gilt neben Personen auch für Autokennzeichen, Fahrräder usw. Wer Videos von anderen macht und diese ungefragt veröffentlicht, verstößt zudem gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wer also permanent filmt, die Aufnahmen speichert oder sogar ins Internet stellt, macht sich strafbar.
Ebenfalls herrscht in Deutschland eine Informationspflicht gegenüber den Gefilmten. Während man bei einem Haus ein Schild zur Warnung aufstellen kann, ist das im fließenden Straßenverkehr nicht möglich. Das ist ein weiterer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Bei der Nutzung der Dashcam ist es daher wichtig, nur kurz und nur bei bestimmten Zwischenfällen zu filmen. Nur bei einem konkreten Anlass darf man die Daten speichern. Alle weiteren Aufnahmen müssen sofort gelöscht werden. Des Weiteren ist der Einsatz der Kamera nur erlaubt, wenn es der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient, für konkrete festgelegte Zwecke ist und die Interessen der Gefilmten nicht überwiegen.
So darf man die Dashcam verwenden
Der Glaube, dass Dashcams in Deutschland verboten sind, ist nach wie vor stark verbreitet. Doch trotz der strengen Datenschutzrichtlinien stimmt das nicht.
Tatsächlich gibt es kein Gesetz, welches das (ordnungsgemäße) Anbringen einer Dashcam im Auto verbietet. Denn wie oben bereits erwähnt, kann eine Autokamera auch bei der Navigation helfen, dich vor Hindernissen im Straßenverkehr warnen und als Parkhilfe dienen. Lediglich beim Filmen betritt man als Fahrer eine rechtliche Grauzone, in der man vorsichtig sein muss.
Um nicht gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen, besitzen fast alle modernen Autokameras eine sogenannte Loop-Funktion. Diese stellt sicher, dass alle Aufnahmen automatisch überschrieben werden. Unfälle und Zwischenfälle werden mithilfe vom G-Sensor gespeichert. Denn kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen sind in der Regel unproblematisch, sofern sie der Aufklärung dienen. Die meisten Versicherungen akzeptieren einen Videobeweis zum Nachvollziehen von Unfällen und auch vor Gericht können die Videos in bestimmten Fällen - wenn auch nicht immer - als Beweismittel zugelassen werden.
Dashcams als Beweismittel
Geht es um die Zulässigkeit von Dashcams als Beweismittel, ist ein Prozess aus dem Jahr 2018 (Az.VI ZR 233/17) ausschlaggebend. Hier wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass im Einzelfall permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Kamera im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sind.
Zu dem Prozess kam es, als es auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts zu einem Unfall kam, bei dem zwei Fahrzeuge seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sich die Beteiligten um die Schuld am Zwischenfall. In einem der Autos hatte eine Dashcam den Unfall aufgezeichnet, welche jedoch von den Vorinstanzen nicht als Beweismittel zugelassen wurde.
Der BGH erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil, da er diese strikte Auffassung der Vorinstanzen nicht teilte. Hier wurde beschlossen, dass aus dem Datenschutzverstoß nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht folgt. Denn die Dashcam im Auto zeichnet nur das auf, was jeder im öffentlichen Straßenverkehr sieht. Auch lassen sich viele Unfälle oft nicht vernünftig aufklären, so können die Aufnahmen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Wichtig ist jedoch, dass die Kamera nicht ständig filmt und speichert. Ereignislose Videos müssen in kurzen Abständen überschrieben werden.
Kommt es zu einem Unfall, muss immer individuell geprüft werden, ob die Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht als Beweismittel verwertet werden. Hier werden das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten und die Interessen des Filmenden gegeneinander abgewägt.
Dashcam: Bußgeld bei rechtswidriger Nutzung
Nicht jede Aufnahme ist zulässig. Bei der Weitergabe und Veröffentlichung von Videos können den Besitzern Bußgelder drohen. Das kann passieren, wenn man Dashcam-Aufnahmen ins Internet stellt oder an Polizei und Versicherungen weitergibt. In einigen Bundesländern wurden bereits Bußgelder im unteren Rahmen verhängt. Hier wird jedoch jeder Fall einzeln untersucht. Handelt es sich lediglich um kurze Aufnahmen, die zur Aufklärung dienen, hat man meistens nichts zu befürchten.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Privatpersonen mit einem Video jemanden direkt bei der Polizei anzeigen wollen. Aufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei selbst und auch hier nur in Grenzen gestattet.
Bei richtiger Nutzung: Dashcams in Deutschland erlaubt
Obwohl es oft bestritten wird, sind Dashcams in Deutschland erlaubt. Ordnungsgemäß angebracht, können sie dir beim Fahren helfen und Beweismittel im Falle eines Unfalls liefern. Bei der Nutzung der Filmfunktion musst du jedoch einiges beachten, um nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen. Permanentes, grundloses Filmen und die Veröffentlichung des Materials ist nicht gestattet. Da moderne Modelle jedoch eine Loop-Funktion besitzen, werden anlasslose Aufnahmen automatisch überschrieben und nur wichtige Zwischenfälle gespeichert. Diese können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, wenn sie maßgeblich zur Aufklärung des Unfalls beitragen. Die Investition in eine Dashcam kann sich langfristig also definitiv lohnen.